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Abteilungsordnung

I. Allgemeines

  1. Das Betreten der Clubanlage ist nur Mitgliedern und deren Gästen gestattet.
    Gäste dürfen die Anlage ausschließlich in Begleitung eines Mitglieds nutzen.
    Die Nutzung der Anlage durch Gäste ohne anwesendes Mitglied (z. B.
    eigenständiges Spielen, Aufenthalt im Clubhaus oder Nutzung eines
    Schlüssels) ist nicht gestattet.
  2. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen.
    Mopeds und Motorräder seitlich vor dem Schuppen; Autos dürfen nur nach
    Absprache kurzfristig zum Be- und Entladen für Trainer, Lieferanten oder
    Menschen mit Behinderung abgestellt werden.
    Der Gastronomiebetreiber ist hiervon ausgenommen.
  3. Fundsachen sind bei der Gastronomie abzugeben.
    Der Verein übernimmt keine Haftung für verlorene, beschädigte oder nicht
    abgeholte Gegenstände.
  4. Im gesamten Clubhaus gilt ein generelles Rauchverbot gemäß dem
    Nichtraucherschutzgesetz Berlin.
    Das Rauchen ist auch direkt vor dem Eingang nicht gestattet, da Rauch
    in das Clubhaus zieht und andere Mitglieder beeinträchtigt.
    Aschenbecher sind von den Rauchenden eigenständig zu leeren und der
    abgekühlte Inhalt ordnungsgemäß zu entsorgen.
  5. Lärmschutzzeiten (22-7 Uhr) sind einzuhalten, um ein gutes
    nachbarschaftliches Verhältnis zu gewährleisten.
  6. Hunde sind anzuleinen.
    Das Mitbringen von gefährlichen Hunden (siehe Berliner Hundeverordnung)
    ist nicht gestattet.
    Hunde dürfen sich nicht auf den Spielfeldern oder im Clubhaus aufhalten.
  7. Im Clubhaus befindet sich Erste-Hilfe-Material sowie ein Defibrillator.
    Verantwortliche Personen sind am Aushang im Eingangsbereich benannt.
    Die Entnahme von Materialien ist umgehend zu dokumentieren
    (Formular im Erste-Hilfe-Kasten) oder dem Vorstand mitzuteilen.
  8. Ein sportlich fairer, respektvoller und wertschätzender Umgangston auf der
    gesamten Anlage ist selbstverständlich.
    Wir begegnen uns offen, fair und unterstützend – auf dem Platz wie auch
    daneben.
    Unstimmigkeiten sprechen wir möglichst direkt und sachlich an.
    Bei Bedarf kann der Vorstand unterstützend zur Klärung beitragen.

II. Platz- und Spielordnung

  1. Spiesie dürfen nicht an Verbandsmeisterschaften teilnehmen.lberechtigt sind alle Mitglieder, deren Beitrag satzungsgemäß bezahlt wurde. Passive Mitglieder sind bis zu dreimal im Jahr abteilungsintern spielberechtigt;sie dürfen nicht an Verbandsmeisterschaften teilnehmen.
  2. Das Spielen auf den Plätzen ist nur mit sandplatzgeeigneten Tennisschuhen und in angemessener Tenniskleidung gestattet.
  3. Die Platzbelegung erfolgt durch eine digitale Platzbuchung. Einzelspieler 60 Minuten pro Spielpaar, Doppelspiele 120 Minuten. Die Eintragung erfolgt zu Beginn des Spiels; bei hoher Auslastung ist die Zeit einzuhalten.
  4. Wartende Mitglieder sind bei hoher Auslastung vorrangig zu berücksichtigen. Nach Ablauf der Spielzeit sind die Plätze unverzüglich freizugeben.
  5. Kein Mitglied darf ein Spiel verlängern, wenn andere Mitglieder auf einen freien Platz warten. Doppelspiele dürfen nur stattfinden, wenn keine wartenden Mitglieder vorhanden sind. Mitglieder sprechen sich bei Engpässen kooperativ, respektvoll und eigenverantwortlich ab, um einen fairen Spielbetrieb zu gewährleisten.
  6. Für Platz 3 gilt die jeweils festgelegte Sonderregelung. (Platz 3 ist vorrangig ür das Training vorgesehen.)
  7. Der Platzbuchungsplan ist verbindlich. Änderungen durch Sportwartin oder Trainer werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  8. Der Platzwart ist berechtigt, Plätze bei Nässe oder aus anderen Gründen zu sperren. Alle Platzbenutzer sind verpflichtet, nach dem Spiel den Platz abzuziehen und die Linien zu fegen.
    Vor dem Spiel ist der Platz ausreichend zu bewässern. Die gebuchte Spielzeit beinhaltet auch die Platzpflege; es ist daher ausreichend Zeit (ca. 5 Minuten vor und nach dem Spiel) einzuplanen.
  9. Das Spielen mit Gästen ist nur mit vorheriger Zahlung des Gastgeldes von 10€ und Eintragung im Platzbuchungssystem und Eintragung in das Gästebuch gestattet.
    Ein Gast darf maximal fünfmal pro Jahr spielen. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Abwicklung ist das einladende Clubmitglied.

III. Garderoben- und Duschordnung

  1. Die Sauberhaltung der Räume wird als selbstverständlich erwartet.
  2. Mit Energie (Warmwasser, Heizung, Licht) ist sparsam und umweltbewusst
    umzugehen.
  3. Die zuletzt die Anlage verlassende Person ist dafür verantwortlich, dass
    sämtliche Türen und Fenster (einschließlich Duschen und Umkleiden)
    geschlossen sind und das Haupttor abgeschlossen wird.

IV. Clubhaus- und Terrassenordnung

  1. Das Hinaustragen von Möbeln aus dem Clubhaus sowie das Entfernen von Gartenmöbeln und Kissen von der Terrasse ist nicht gestattet.
  2. Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke untersagt.
  3. Tenniskoffer und -taschen sowie Sportgeräte dürfen nicht dauerhaft deponiert werden. Sie dürfen auch nicht auf die Tische gelegt werden.
  4. Glücks- und Kartenspiele mit Geldeinsatz sind verboten.
  5. Die Öffnungszeiten der Gastronomie richten sich nach den Vereinbarungen.
  6. Getränke aus dem Kühlschrank sind in die ausliegende Liste einzutragen (Getränk, Menge, Name) und anschließend beim Gastronom zu bezahlen.

V. Gemeinschaftsarbeit

  1. Der Vorstand ist berechtigt, Gemeinschaftsarbeiten anzusetzen.
  2. Die Gemeinschaftsarbeit ist eine höchst persönliche Verpflichtung.
    Die Aufgaben werden vom Vorstand festgelegt.
  3. Die Einteilung erfolgt durch den Vorstand.
  4. Wird der Gemeinschaftsdienst nicht geleistet, ist ein vom Vorstand jährlich
    festgelegter Ersatzbeitrag zu zahlen.
  5. Ersatzbeiträge werden fällig, wenn Termine nicht wahrgenommen wurden.

VI. Neuaufnahmen

Bei Neuaufnahmen wird zur Zeit kein Aufnahmebeitrag erhoben.
Der Beitrag wird als Monatsbeitrag im Einzugsverfahren jeweils am Monatsanfang
fällig.
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist Voraussetzung für eine
Mitgliedsaufnahme.

Beitragsarten
Der Verein unterscheidet verschiedene Beitragsarten, insbesondere:

  • Schnuppermitgliedschaft
  • reguläre Mitgliedschaft
  • Ehepaare / Lebensgemeinschaften
  • Familien
  • Jugendliche und Ermäßigte
  • Fördermitglieder

Die jeweils gültigen Beitragssätze sind der aktuellen Beitragsordnung bzw. der
Vereins-Homepage zu entnehmen.

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